Einstellung Strafverfahren
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Beschluss vom 29. August 2025BEK 2025 34MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterin Annelies Inglin und Kantonsrichter Pius Kistler,Gerichtsschreiberin Patrizia Castellazzi.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwältin E.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Schwyz vom 24. Februar 2025, SU 2023 6612);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Privatkläger stellte am 9. April 2023 bei der Kantonspolizei Schwyz Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeit. Der Beschuldigte soll ihn am 9. März 2023 an der F.________strasse am Kragen gepackt und ihm auf die Hand geschlagen haben (U-act. 8.1.012). Der Beschuldigte hatte bereits am 16. März 2023 Strafantrag gegen den Privatkläger wegen einfacher Körperverletzung gestellt, weil ihn der Privatkläger am Abend vom 9. März 2023 angegriffen und mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben soll (U-act. 8.1.004). Die Kantonspolizei vernahm den Beschuldigten am 16. März 2023 als Auskunftsperson und am 9. Mai 2023 als Beschuldigten (U-act. 8.1.002 und U-act. 8.1.009). Den Privatkläger befragte die Polizei am 9. April 2023 als Auskunftsperson (U-act. 8.1.005). Zudem erfolgten staatsanwaltschaftliche Einvernahmen der Parteien am 18. September 2024 (U-act. 10.1.004 und U-act. 10.1.005). Sowohl die Kantonspolizei als auch die Staatsanwaltschaft führten Einvernahmen der beiden Zeuginnen G.________ und H.________ durch (U-act. 8.1.013, U-act. 8.1.014, U-act. 10.1.002, U-act. 10.1.003). Die Staatsanwaltschaft verfügte daraufhin die Einstellung des Strafverfahrens gegenüber dem Beschuldigten betreffend einfache Körperverletzung im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterin Annelies Inglin und Kantonsrichter Pius Kistler,Gerichtsschreiberin Patrizia Castellazzi.
In Sachen
A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwältin E.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren